Infos für Vereinsmitglieder
An alle Mitglieder, bitte teilt uns eure aktuelle Mail Adresse mit.
Um die Kommunikation zu erleichtern und Kosten zu sparen möchten wir insgesamt auf Mail und Website umstellen.
Mail: geschaeftsstelle@basketemmerich.de
An alle Mitglieder Emmerich am Rhein, den 29.09.2022
des Förderkreis Basketball Emmerich e.V
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
Im Namen des Vorstandes lade ich zur diesjährigen Mitgliederversammlung alle Mitglieder des Förderkreis Basketball Emmerich e.V.ein.
Termin: 2. November 2022 20:00 Uhr
Ort: Diese Jahr Digital unter, https://meet.jit.si/FKBJHV
Adresse einfach zum Zeitpunkt im Browser öffnen.
Bitte vollständigen Namen angeben.
(Sonst kann Ihre Stimme nicht gezählt werden)
Seien Sie dabei, diskutieren Sie mit und entscheiden Sie mit.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Versammlung, Begrüßung durch den 1. Vorstand
- Feststellung der anwesenden Mitglieder und Stimmberechtigten
- Genehmigung der Tagesordnungspunkte durch den 1. Vorstand
- Hinweis auf das Protokoll der JHV 2020
- Genehmigung des Protokolls der JHV vom 2020
- Jahresbericht des 1 Vorsitzenden
- Jahresbericht des Sportwarts
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
- Wahlen (Schriftführer, Sportwart, Kassenprüfer)
- Wünsche und Anträge Sonstiges
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins
Peter Beckmann-Richter, Duvendahlstrasse 3, 46446 Emmerich am Rhein, eingegangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Beckmann - Richter
Vorsitzender
Neue Rufnummern:
Tel.: 02822 9816559
Vereinsbeiträge / Gemeinnützigkeitsrecht:
Mitgliederbeiträge sind, unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung, alle Beiträge, die Mitglieder an einen gemeinnützigen Verein erbringen, um den gemeinschaftlichen Zweck zu fördern.
Echte Mitgliederbeiträge: Durch die Zahlung der Mitgliederbeiträge wird das Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht und damit dem Satzungszweck entsprechend Rechnung getragen. Folglich darf der Mitgliederbeitrag auch steuerrechtlich nicht auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage beruhen, er muss vielmehr in der Satzung bestimmt sein. Zu diesem Zweck muss die Satzung eine der in R 8.11 KStR aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Demnach sind Mitgliederbeiträge im Sinne von Beiträgen, die die Mitglieder eines Vereins lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder nach der Satzung zu entrichten haben. Sie dürfen dem Verein nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen.
Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.
Der gesetzliche Spielraum ist daher sehr begrenzt. Durch das Ruhen des Vereins wird die Zahlungsverpflichtung nicht berührt.
Die so in der Zeit eingenommen Gelder stehen daher der Sport weiterhin zur Verfügung.
Saisonbegleiter 2019/2020
Bericht Jugendwart 2017